Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Es gilt luxemburgisches Recht. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Haupt- oder Subunternehmer tätig sind. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten werden zurückgewiesen. Diese AGB gelten nicht für öffentliche Aufträge. Im Falle von Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen dieser AGB ist die französische Version maßgeblich.
2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1. Annahme der Bestellung
Alle Angebote sind unverbindlich, bis sie angenommen werden. Falls die Bestellung des Kunden von unserem Angebot abweicht, kommt ein Vertrag erst zustande, wenn der Unternehmer die Bestellung bestätigt hat.
2.2. Lieferverzug
Wird die von uns zu erbringende Leistung aufgrund höherer Gewalt, eines rechtmäßigen Streiks, unverschuldeter Unfähigkeit unsererseits oder eines unserer Lieferanten oder ungünstiger Witterungsbedingungen verzögert, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Falls die Verzögerung unangemessen lang ist, kann jede Partei den Vertrag ohne Entschädigung kündigen. Falls die Lieferung aus Gründen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen kann, geht das Risiko auf den Kunden über, sobald er die Mitteilung über die Lieferbereitschaft erhält. Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir behalten uns das Recht vor, zusätzliche Verzugsgebühren zu verlangen.
2.3. Mängelrüge
Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen vom Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Waren oder Abnahme der Leistung schriftlich angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist können keine Reklamationen für offensichtliche Mängel mehr geltend gemacht werden. Zusätzliche Bestimmungen im Bereich des Handelsrechts bleiben unberührt.
2.4. Verjährung von Mängelansprüchen
Für Verträge mit Unternehmen, die keine Bauleistungen betreffen, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistungen darstellen, beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls ein Jahr, unabhängig von der Person des Vertragspartners. Diese Regelung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden, bei Ansprüchen wegen Körper- oder Gesundheitsschäden oder wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der gelieferten Ware übernommen hat.
2.5. Durchführung der Gewährleistung
Im Falle einer berechtigten Reklamation haben wir die Wahl, ob wir die mangelhaften gelieferten Gegenstände reparieren oder dem Kunden gegen Rückgabe des beanstandeten Gegenstandes einen Ersatz liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung nachkommen, hat der Kunde kein Recht, eine Minderung des Entgelts oder die Aufhebung des Vertrags zu verlangen, es sei denn, die Mängelbeseitigung schlägt fehl. Ist eine Reparatur oder ein Ersatz unmöglich, fehlgeschlagen oder wird verweigert, kann der Kunde eine Preisminderung oder die Vertragsaufhebung verlangen.
2.6. Lieferung
Wir gehen davon aus, dass das Fahrzeug direkt an das Gebäude zum Entladen heranfahren kann. Zusätzliche Kosten aufgrund von längeren Transportwegen oder erschwertem Zugang zwischen Fahrzeug und Gebäude werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus hat der Kunde mechanische Transportmittel bereitzustellen. Treppen müssen begehbar und vor Schäden geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder die unserer beauftragten Personen durch Umstände behindert, die dem Kunden zuzuschreiben sind, werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.7. Abschlagszahlung
Sofern kein individueller Zahlungsplan vereinbart wurde, können wir eine Abschlagszahlung für erbrachte Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung verlangen.
3. Formelle Abnahme
Falls eine formelle Abnahme vertraglich vorgesehen ist, gilt sie als erfolgt, wenn der Kunde nach einer einmaligen, angemessenen Einladung zur Abnahme nicht reagiert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn zwölf Werktage nach Zugang der Einladung zur Abnahme vergangen sind.
4. Kündigungsentschädigung
Wenn der Kunde den Werkvertrag ohne Grund kündigt, können wir 10 % des vereinbarten Preises für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung als Kündigungsentschädigung verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, eine höhere Kündigungsentschädigung unter Vorlage entsprechender Nachweise zu fordern. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass uns keine oder eine geringere Kündigungsentschädigung zusteht.
5. Wartungs-, Prüf- und Pflegehinweise
Wir weisen darauf hin, dass zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktion Wartungsarbeiten erforderlich sind, insbesondere:
- Beschläge und bewegliche Teile müssen überprüft und gegebenenfalls geölt oder gefettet werden.
- Dichtungen müssen regelmäßig kontrolliert werden.
- Innen- und Außenbeschichtungen (z. B. Fenster, Böden, Treppenstufen) müssen je nach Lack- oder Lasurtyp sowie Beanspruchung und Witterungseinfluss gepflegt werden.
Diese Arbeiten sind nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass dies zu Gewährleistungsansprüchen führt.
Geringfügige und übliche Abweichungen in Maßen und Ausführungen (Farbe und Struktur) – insbesondere bei Nachbestellungen – sind vorbehalten, soweit sie auf die Beschaffenheit der verwendeten Materialien (Massivholz, Furniere, Leder, Stoffe etc.) zurückzuführen sind.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignete klimatische Bedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) zur Sicherung und Erhaltung der gelieferten Bauteile aufrechtzuerhalten.
6. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu informieren und die pfändenden Gläubiger über den Eigentumsvorbehalt zu benachrichtigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verkaufen, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
Falls die Lieferung für ein Unternehmen des Kunden bestimmt ist, dürfen die gelieferten Gegenstände im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Kunden gegenüber dem Käufer aus der Weiterveräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände an uns abgetreten. Falls die Weiterveräußerung auf Kredit erfolgt, hat sich der Kunde das Eigentum gegenüber seinem Käufer vorzubehalten. Die daraus resultierenden Rechte und Forderungen aus diesem Eigentumsvorbehalt werden hiermit vom Kunden zu unseren Gunsten abgetreten.
Falls die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände als wesentliche Bestandteile in die Immobilie des Kunden eingebaut werden, tritt der Kunde bereits jetzt die Forderungen aus der Veräußerung der Immobilie oder der Grundstücksrechte in Höhe des Rechnungswerts der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände mit allen Nebenrechten zu unseren Gunsten ab.
Falls die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände durch den Kunden oder in dessen Auftrag als wesentliche Bestandteile in die Immobilie eines Dritten eingebaut werden, tritt der Kunde hiermit sämtliche Forderungen aus der erbrachten Leistung gegen diesen Dritten oder eine andere betroffene Person in Höhe des Rechnungswerts der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände mit allen Nebenrechten zu unseren Gunsten ab. Falls die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen in eine neue Sache übergehen, erwerben wir Miteigentum an dieser neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu den anderen Gegenständen.
8. Urheberrechte und Eigentumsrechte
Wir behalten uns das Eigentum und die Urheberrechte an Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen vor. Diese dürfen ohne unsere Zustimmung nicht verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen des Vertrags sind sie unverzüglich zurückzugeben.
9. Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Gerichtsstand
Falls beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
11. Gültigkeit der Klauseln
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel möglichst nahekommt.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten unserer Kunden werden zur Erfüllung unserer vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Kunden haben das Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu verlangen sowie Berichtigungen oder Löschungen zu beantragen.